Ich will den Early Bird!

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Teilnahmebedingungen
Early Bird Award

§ 1 Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Wettbewerb „Early Bird Award“, veranstaltet durch den Juniorenverband des Deutschen Fleischerhandwerks e.V., Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt, in Kooperation mit der VAN HEES GmbH, Kurtvan- Hees-Str. 1, 65396 Walluf.

Mit Teilnahme an dem Videowettbewerb erkennen die Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können alle Auszubildenden, die in einem Betrieb des Fleischerhandwerks eine Ausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin bzw. zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin absolvieren. Als Betriebe des Fleischerhandwerks gelten Unternehmen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Das ausbildende Unternehmen muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässig sein.

§ 3 Teilnahmeanforderungen
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Abgabe eines Bewerbungstextes und die Übersendung einer Videoaufzeichnung voraus. Jede Person darf pro Wettbewerb nur einmal teilnehmen. Es ist möglich, als Zweier-Team, bestehend aus zwei Auszubildenden, am Wettbewerb teilzunehmen. Beide Auszubildenden müssen aus demselben Ausbildungsbetrieb stammen.

Zunächst ist eine Kurzbewerbung online unter www.earlybird-award.de auszufüllen und an den Juniorenverband des Deutschen Fleischerhandwerks e.V. abzusenden. Der Teilnehmer erhält hierauf eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zur Übersendung des Videos.

Videos müssen spätestens zum Ablauf des 19. September 2016 per E-Mail an earlybird@juniorenverband.de oder per WhatsApp an die Mobilfunknummer 0157- 50382141 übersandt werden (Einsendeschluss und Ende des Gewinnspielzeitraums). Später eingegangene Videos werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Teilnahme ist dabei der Eingang der Videos bei dem Veranstalter. Die Übersendung muss in einem gängigen Videoformat erfolgen. Die Länge der Videos sollte 120 Sekunden nicht überschreiten. Videos mit einer Länge von mehr als 120 Sekunden können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Verstoßen die übersandten Videos gegen geltende gesetzliche Ge- und Verbote, verstoßen sie gegen die guten Sitten, bestehen sonstige begründete haftungsrechtliche Bedenken oder liegt ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vor, behält sich der Veranstalter den Ausschluss der Videos vom Wettbewerb vor.

§ 4 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht die Unvollständigkeit oder den Verlust der übermittelnden Daten (Bewerbungstexte und Videos). Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter. Hiervon unberührt bleiben zudem etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Gewinnerbestimmung und Gewinne
§ 5 Gewinnerbestimmung und Gewinne Die eingereichten Videos werden nach Ablauf des in § 3 genannten Termins durch eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Juniorenverbands und Mitarbeitern der VAN HEES GmbH zusammensetzt, bewertet und ein Gewinner durch Mehrheitsentscheid der Jury bestimmt. Die Entscheidung der Jury ist bindend und nicht anfechtbar.

Der Gewinner erhält eine GoPro Actionkamera. Nimmt ein Zweier-Team am Wettbewerb teil und gewinnt, erhält jeder Teilnehmer des Gewinner-Teams eine GoPro Actionkamera. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Der Betrieb, in dem der oder die Teilnehmer ausgebildet werden, erhält den Early-Bird-Award.

Die Gewinner werden schriftlich durch E-Mail oder postalisch bis spätestens zum 2 Mai 2016 benachrichtigt.

Die Übergabe der Gewinne soll im Rahmen der IFFA 2016 in Frankfurt am Main erfolgen. Minderjährige Teilnehmer müssen vor der Gewinnübergabe eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Sollte dem Gewinner ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, wird der Gewinn postalisch zugestellt.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte Dritter
Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Bewerbungen und Videos sowie der Filmidee ein, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist.

Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung und Verfilmung, so dass der Veranstalter eingesandte Videos unverändert, bearbeitet oder umgestaltet zur Herstellung eines Filmwerkes benutzen kann und dieses Filmwerk und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten benutzen kann.

Erfasst ist auch das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Videos bzw. der Filmidee auf elektronischen, digitalen und interaktiven Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, USB-Sticks, sowie das Recht zum Bereitstellen im Internet auf Internetseiten des Veranstalters und sozialen Medien wie z.B. Facebook oder YouTube sowie das Vorführungsrecht. Die Nutzungseinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte weiteren Dritten einzuräumen. Der Veranstalter ist zur Nutzung der Videos berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Die Teilnehmer sichern zu, dass die Videos und die Filmideen frei von den Rechten Dritter sind und sie frei über das Video bzw. die Filmidee verfügen dürfen. Die Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte, insbesondere Ton- und Musikrechte, Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte, verfügen und dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Die Teilnehmer versichern, dass Sie vor Übersendung des Videos sämtliche notwendigen Zustimmungen von Personen und anderen Rechteinhabern eingeholt haben und diese mit den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Nutzungen einverstanden sind. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, auch für den Zeitraum nach Ende des Wettbewerbszeitraums.

§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwandt. Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten zum Zweck des Gewinnspiels erfasst und bearbeitet. Die Daten werden nach Abschluss der Gewinnermittlung wieder gelöscht.

Die Teilnehmer können ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit mittels Nachricht an die E-Mail-Adresse earlybird@juniorenverband.de widerrufen und damit ihre Teilnahme am Wettbewerb beenden.

Der Teilnehmer willigt ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns namentlich auf der Internetpräsenz des Veranstalters und bei weiteren werblichen Maßnahmen und Veranstaltungen genannt wird.

§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt.

Eine Änderung der Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter vor. Unvorhergesehen Ereignisse, die die Durchführung des Videowettbewerbs aus tatsächlichen (z.B. technische Probleme, Viren, Hackerangriffe) oder rechtlichen Gründen unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter zur Absage des Wettbewerbs. Ansprüche seitens der Teilnehmer aufgrund der Absage, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Videowettbewerb. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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