Teilnahmebedingungen
Early Bird Award
§ 1 Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Wettbewerb „Early Bird Award“,
veranstaltet durch den Juniorenverband des Deutschen Fleischerhandwerks e.V.,
Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt, in Kooperation mit der VAN HEES GmbH, Kurtvan-
Hees-Str. 1, 65396 Walluf.
Mit Teilnahme an dem Videowettbewerb erkennen die Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können alle Auszubildenden, die in einem Betrieb des
Fleischerhandwerks eine Ausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin bzw. zum
Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin absolvieren. Als Betriebe des
Fleischerhandwerks gelten Unternehmen, die in die Handwerksrolle eingetragen
sind. Das ausbildende Unternehmen muss im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sein.
§ 3 Teilnahmeanforderungen
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Abgabe eines Bewerbungstextes und die
Übersendung einer Videoaufzeichnung voraus. Jede Person darf pro Wettbewerb
nur einmal teilnehmen. Es ist möglich, als Zweier-Team, bestehend aus zwei
Auszubildenden, am Wettbewerb teilzunehmen. Beide Auszubildenden müssen aus
demselben Ausbildungsbetrieb stammen.
Zunächst ist eine Kurzbewerbung online unter www.earlybird-award.de auszufüllen
und an den Juniorenverband des Deutschen Fleischerhandwerks e.V. abzusenden.
Der Teilnehmer erhält hierauf eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zur
Übersendung des Videos.
Videos müssen spätestens zum Ablauf des 19. September 2016 per E-Mail an
earlybird@juniorenverband.de oder per WhatsApp an die Mobilfunknummer 0157-
50382141 übersandt werden (Einsendeschluss und Ende des
Gewinnspielzeitraums). Später eingegangene Videos werden bei der Auswertung
nicht berücksichtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Teilnahme ist dabei der Eingang
der Videos bei dem Veranstalter. Die Übersendung muss in einem gängigen
Videoformat erfolgen. Die Länge der Videos sollte 120 Sekunden nicht
überschreiten. Videos mit einer Länge von mehr als 120 Sekunden können vom
Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Verstoßen die übersandten Videos gegen geltende gesetzliche Ge- und Verbote,
verstoßen sie gegen die guten Sitten, bestehen sonstige begründete
haftungsrechtliche Bedenken oder liegt ein Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen vor, behält sich der Veranstalter den Ausschluss der Videos
vom Wettbewerb vor.
§ 4 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht die Unvollständigkeit oder den Verlust der
übermittelnden Daten (Bewerbungstexte und Videos). Dies gilt nicht bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner
Mitarbeiter. Hiervon unberührt bleiben zudem etwaige Ersatzansprüche
aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 5 Gewinnerbestimmung und Gewinne
§ 5 Gewinnerbestimmung und Gewinne
Die eingereichten Videos werden nach Ablauf des in § 3 genannten Termins durch
eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Juniorenverbands und Mitarbeitern der VAN
HEES GmbH zusammensetzt, bewertet und ein Gewinner durch Mehrheitsentscheid
der Jury bestimmt. Die Entscheidung der Jury ist bindend und nicht anfechtbar.
Der Gewinner erhält eine GoPro Actionkamera. Nimmt ein Zweier-Team am
Wettbewerb teil und gewinnt, erhält jeder Teilnehmer des Gewinner-Teams eine
GoPro Actionkamera. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Der
Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Der Betrieb, in dem der oder die Teilnehmer
ausgebildet werden, erhält den Early-Bird-Award.
Die Gewinner werden schriftlich durch E-Mail oder postalisch bis spätestens zum 2
Mai 2016 benachrichtigt.
Die Übergabe der Gewinne soll im Rahmen der IFFA 2016 in Frankfurt am Main
erfolgen. Minderjährige Teilnehmer müssen vor der Gewinnübergabe eine schriftliche
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Sollte dem Gewinner
ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, wird der Gewinn postalisch
zugestellt.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte Dritter
Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte,
nicht ausschließliche Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten
Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb
eingesandten Bewerbungen und Videos sowie der Filmidee ein, soweit diese
urheberrechtlich schutzfähig ist.
Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung und Verfilmung, so dass der
Veranstalter eingesandte Videos unverändert, bearbeitet oder umgestaltet zur
Herstellung eines Filmwerkes benutzen kann und dieses Filmwerk und andere
filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten benutzen kann.
Erfasst ist auch das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Videos bzw. der
Filmidee auf elektronischen, digitalen und interaktiven Datenträgern, insbesondere
DVD, CD, CD-ROM, USB-Sticks, sowie das Recht zum Bereitstellen im Internet auf
Internetseiten des Veranstalters und sozialen Medien wie z.B. Facebook oder
YouTube sowie das Vorführungsrecht. Die Nutzungseinräumung erfolgt unentgeltlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte weiteren Dritten
einzuräumen. Der Veranstalter ist zur Nutzung der Videos berechtigt, aber nicht
verpflichtet.
Die Teilnehmer sichern zu, dass die Videos und die Filmideen frei von den Rechten
Dritter sind und sie frei über das Video bzw. die Filmidee verfügen dürfen. Die
Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte, insbesondere Ton- und
Musikrechte, Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte, verfügen und dass bei
der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Die
Teilnehmer versichern, dass Sie vor Übersendung des Videos sämtliche
notwendigen Zustimmungen von Personen und anderen Rechteinhabern eingeholt
haben und diese mit den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Nutzungen
einverstanden sind. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer
Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmer den Veranstalter von allen
Ansprüchen frei, auch für den Zeitraum nach Ende des Wettbewerbszeitraums.
§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze
verwandt. Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter seine
personenbezogenen Daten zum Zweck des Gewinnspiels erfasst und bearbeitet. Die
Daten werden nach Abschluss der Gewinnermittlung wieder gelöscht.
Die Teilnehmer können ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit mittels
Nachricht an die E-Mail-Adresse earlybird@juniorenverband.de widerrufen und damit
ihre Teilnahme am Wettbewerb beenden.
Der Teilnehmer willigt ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns namentlich auf
der Internetpräsenz des Veranstalters und bei weiteren werblichen Maßnahmen und
Veranstaltungen genannt wird.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen
unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit
unberührt.
Eine Änderung der Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter vor.
Unvorhergesehen Ereignisse, die die Durchführung des Videowettbewerbs aus
tatsächlichen (z.B. technische Probleme, Viren, Hackerangriffe) oder rechtlichen
Gründen unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter zur Absage des
Wettbewerbs. Ansprüche seitens der Teilnehmer aufgrund der Absage, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Videowettbewerb. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.